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Kanzlei Ziegler & Kollegen
0 Offene Stellen
Am Grün 18, 35037 Marburg
15
Mitarbeiter
zwei
Azubis
1981
gegründet
Weitere Informationen
Kanzlei Ziegler & Kollegen stellt sich vor!
Gründung vor über 35 Jahren
Im August 1981 wurde die Kanzlei durch Dr. jur. Hans-Berndt Ziegler gegründet. Die Kanzleiräume befanden sich zunächst in der Wilhelmstraße 4 in Marburg. Dort wurde auch das bis 1999 bestehende Juristische Repetitorium betrieben. 2007 erfolgte der Umzug in das ehemalige Bankgebäude, den heutigen Hauptsitz.
Spezialisierung auf Arzthaftungsrecht
Schon bald spezialisierte sich Dr. Ziegler auf das Arzthaftungsrecht. Er ist heute bundesweit in der Beratung und Vertretung behandlungsfehlergeschädigter Patienten gegen Ärzte und Krankenhäuser als Patientenanwalt tätig.
Heute: groß und „unbequem“
Seit dem Jahr der Gründung ist die Kanzlei kontinuierlich gewachsen. Mit mehreren Anwälten und über 20 MitarbeiterInnen gehören wir zu den größeren Kanzleien in Marburg und im mittel- und oberhessischen Raum. Im Arzthaftungsrecht haben wir bundesweite Bedeutung. Da wir „unbequem“ sind, gehören staatliche Stellen, Behörden, Krankenhäuser, Kliniken oder größere Organisationen mit ähnlichen Strukturen nicht zu unseren Mandanten; sie finden sich jedoch regelmäßig auf der Gegenseite.
Im August 1981 wurde die Kanzlei durch Dr. jur. Hans-Berndt Ziegler gegründet. Die Kanzleiräume befanden sich zunächst in der Wilhelmstraße 4 in Marburg. Dort wurde auch das bis 1999 bestehende Juristische Repetitorium betrieben. 2007 erfolgte der Umzug in das ehemalige Bankgebäude, den heutigen Hauptsitz.
Spezialisierung auf Arzthaftungsrecht
Schon bald spezialisierte sich Dr. Ziegler auf das Arzthaftungsrecht. Er ist heute bundesweit in der Beratung und Vertretung behandlungsfehlergeschädigter Patienten gegen Ärzte und Krankenhäuser als Patientenanwalt tätig.
Heute: groß und „unbequem“
Seit dem Jahr der Gründung ist die Kanzlei kontinuierlich gewachsen. Mit mehreren Anwälten und über 20 MitarbeiterInnen gehören wir zu den größeren Kanzleien in Marburg und im mittel- und oberhessischen Raum. Im Arzthaftungsrecht haben wir bundesweite Bedeutung. Da wir „unbequem“ sind, gehören staatliche Stellen, Behörden, Krankenhäuser, Kliniken oder größere Organisationen mit ähnlichen Strukturen nicht zu unseren Mandanten; sie finden sich jedoch regelmäßig auf der Gegenseite.
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